Allgemeine Geschäftsbedingungen
Cloud9 Software BV
In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen findest du die wichtigsten Rechte und Pflichten von dir als unserem Kunden sowie unsere entsprechenden Rechte und Pflichten. Hast du Fragen dazu? Nimm Kontakt mit uns auf.
Artikel 1. Anwendbarkeit
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Cloud9 Software BV (im Folgenden: „Cloud9“) und ihren Auftraggebern. Im Falle von Widersprüchen hat der Inhalt einer gesonderten Vereinbarung Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird von Cloud9 ausdrücklich abgelehnt.
1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vom Vertrag sind nur gültig, wenn und soweit sie ausdrücklich und schriftlich von einer dazu befugten Person von Cloud9 genehmigt wurden, und gelten nur einmalig.
1.3 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf alle Verträge mit Cloud9 findet niederländisches Recht Anwendung, und der niederländische Richter in Zwolle ist zuständig. Die Anwendung des Wiener Kaufrechtsübereinkommens von 1980 ist ausgeschlossen.
Artikel 2. Zustandekommen und Erfüllung von Verträgen
2.1 Alle Angebote, Offerten und sonstigen Äußerungen von Cloud9 sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Cloud9 dies schriftlich bestätigt. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Namen bereitgestellten Angaben, auf denen Cloud9 sein Angebot stützt.
2.2 Cloud9 bemüht sich, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Alle (Liefer-)Fristen werden von Cloud9 nur annähernd angegeben und gelten nicht als Ausschlussfristen.
2.3 Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Nutzung und Verwaltung der von Cloud9 an den Auftraggeber gelieferten Produkte und Dienstleistungen sowie der erforderlichen (Internet-)Verbindungen in seiner Organisation.
2.4 Alle an den Auftraggeber verkauften und gelieferten Produkte und sonstigen Gegenstände bleiben Eigentum von Cloud9, bis der Auftraggeber den vollständigen Kaufpreis an Cloud9 bezahlt hat.
2.5 Cloud9 behält sich das Recht vor, Aufträge in Teilaufträgen auszuführen und in Rechnung zu stellen sowie ihre Dienste jederzeit vorübergehend außer Betrieb zu nehmen, wenn sie dies für notwendig erachtet, beispielsweise zur Durchführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten.
Cloud9 ist aufgrund dessen niemals zu Schadenersatz verpflichtet.
Artikel 3. Preis und Zahlung
3.1 Alle von Cloud9 berechneten Tarife verstehen sich in Euro, zuzüglich Umsatzsteuer und anderer Abgaben.
3.2 Aus einer Vorabkalkulation oder einem Kostenvoranschlag von Cloud9 können niemals Rechte abgeleitet werden.
3.3 Rechnungen sind innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei nicht fristgerechter Zahlung gehen neben den gesetzlichen Handelszinsen (gemäß § 6:119a BW) auch alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Einziehung der geschuldeten Beträge zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden auf 15 % der Hauptsumme festgesetzt, mindestens jedoch auf 250 EUR.
3.4 Cloud9 behält sich das Recht vor, seine Tarife und Vergütungen jährlich zum 1. Januar entsprechend dem Verbraucherpreisindex des CBS anzupassen. Cloud9 ist berechtigt, Preiserhöhungen von Zulieferern weiterzugeben.
Artikel 4. Laufzeit, Kündigung und Folgen der Kündigung
4.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Verträge für eine Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr geschlossen und danach stets automatisch um ein (1) Jahr verlängert. Die Kündigung erfolgt schriftlich zum Ende der (verlängerten) Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens drei (3) Monaten.
4.2 Cloud9 kann den Vertrag im Falle von (a) einem (Antrag auf) Zahlungsaufschub oder einer Insolvenz des Auftraggebers; (b) das Unternehmen des Auftraggebers liquidiert oder aufgelöst wird, (c) sich die entscheidende Kontrolle über sein Unternehmen ändert, (d) nach Ansicht von Cloud9 eine wesentliche, negative Veränderung des Rufs, der Rentabilität, der finanziellen oder operativen Lage oder der Aussichten des Auftraggebers eingetreten ist.
4.3 Im Falle einer Situation höherer Gewalt, die länger als dreißig (30) Tage andauert, hat Cloud9 das Recht, den Vertrag unter Abrechnung der bereits erbrachten Leistungen zu kündigen.
4.4 Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber sind bereits erhaltene Leistungen und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung nicht Gegenstand einer Rückabwicklung.
4.5 Nach Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber alles, was er nicht durch Kauf erhalten hat, an Cloud9 zurückzugeben und die Nutzung der lizenzierten Software einzustellen.
Artikel 5. Rechte an geistigem Eigentum und Geheimhaltung
5.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum an Software, Geräten und Dokumentation, die im Auftrag des Auftraggebers oder anderweitig entwickelt oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, liegen ausschließlich bei Cloud9. Der Auftraggeber erhält ausschließlich für die Dauer des Vertrags die Nutzungsrechte, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Vertrag und dem Gesetz ausdrücklich gewährt werden. Diese Nutzungsrechte sind nicht exklusiv, nicht auf Dritte übertragbar und nicht unterlizenzierbar.
5.2 Der Auftraggeber darf technische Vorkehrungen, die dem Schutz der Software dienen, niemals entfernen oder umgehen (oder entfernen oder umgehen lassen).
5.3 Die etwaige Übertragung eines bestimmten geistigen Eigentumsrechts an den Auftraggeber muss ausdrücklich und schriftlich festgehalten werden und beeinträchtigt nicht das Recht von Cloud9 an dem, was diesem zugrunde liegt (Ideen, Entwürfe, Protokolle und dergleichen) ohne Einschränkung für andere Zwecke zu nutzen und/oder zu verwerten oder für sich selbst oder Dritte Entwicklungen vorzunehmen, die diesen ähnlich sind oder von ihnen abgeleitet wurden.
5.4 Der Auftraggeber ist zur absoluten Geheimhaltung aller Informationen und Unterlagen über die Dienstleistungen von Cloud9 (einschließlich der Funktionsweise der Software, der Geräte usw.) verpflichtet, die Cloud9 dem Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Artikel 6. Gewährleistung
Während eines Zeitraums von 3 Monaten nach Lieferung bzw. Bereitstellung von Produkten und Software wird Cloud9 nach bestem Vermögen kostenlos etwaige Mängel (d. h. von Cloud9 reproduzierbare Unvollkommenheiten, die darin bestehen, dass die Software, Produkte oder Dienstleistungen der Benutzerdokumentation im Wesentlichen nicht entsprechen) beheben und Störungen
beheben, es sei denn, es liegt eine unsachgemäße Nutzung oder Änderungen an der Software durch den Auftraggeber oder andere, nicht Cloud9 zuzurechnende Ursachen vor. Cloud9 ist in keinem Fall zur Wiederherstellung beschädigter oder verlorener Daten verpflichtet.
Artikel 7. Haftungsbeschränkung
7.1 Die Haftung von Cloud9 wegen einer zurechenbaren Nichterfüllung eines Vertrags oder aus einem sonstigen Grund ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte die Haftung von Cloud9 anderweitig angenommen werden, ist diese auf den unmittelbaren Schaden bis zur Höhe des Auftragswerts und maximal 50.000 EUR beschränkt.
7.2 Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Darunter fallen unter anderem Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderter Firmenwert, Schäden durch Betriebsstillstand, Schäden infolge von Ansprüchen von Abnehmern des Auftraggebers sowie Schäden aufgrund der Verfälschung, Vernichtung oder des Verlusts von Daten oder Dokumenten des Auftraggebers oder
Dritter.
Artikel 8. Geheimhaltung
Der Auftraggeber ist zur umfassenden Geheimhaltung aller Informationen verpflichtet, von denen er weiß oder vernünftigerweise wissen müsste, dass sie vertraulicher Natur sind. Unter vertraulichen Informationen sind in jedem Fall alle Daten von Cloud9 oder von Cloud9 beauftragten oder benannten Dritten zu verstehen, darunter Finanzdaten, die dem Auftraggeber aufgrund der Erfüllung des Vertrags bekannt werden, die Software sowie alle Daten, die Cloud9 dem Auftraggeber im Rahmen der Nutzung der Software, Produkte und/oder Dienstleistungen (wie Zugangsdaten, Passwörter usw.). Der Auftraggeber wird mit seinen Mitarbeitern und/oder für ihn tätigen Dritten, die tatsächlich Zugang zu den im vorstehenden Absatz genannten Daten erhalten können, dieselbe Geheimhaltungspflicht vereinbaren und haftet gegenüber Cloud9 für deren Einhaltung durch seine Mitarbeiter und/oder Dritte.